Ein Überblick über eines der ältesten aller Strafdelikte
In der heutigen rechtsanwaltlichen Praxis im Strafrecht gehört der Betrug zu den wichtigsten und am häufigsten angezeigten Straftaten. Gleiches gilt für weitere Betrugsdelikte wie den Versicherungsbetrug und -missbrauch, Kreditkartenbetrug und Kreditbetrug oder Computerbetrug. Egal ob bei gewöhnlichen Alltagsgeschäften (Autokauf), bei Einkäufen und Bestellungen im Internet (eBay) oder bei umfangreichen Transaktionen am Kapitalmarkt: Jedes Mal, wenn sich ein Vertragspartner betrogen fühlt, steht unter Umständen eine Strafbarkeit wegen Betruges im Raume.
Immer mehr Betrugsstraftaten in Deutschland
Wie die jüngsten statistischen Aufstellungen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2012 zeigen, zeichnet sich im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte ein deutlicher Anstieg der erfassten Betrugsfälle in der Bundesrepublik Deutschland ab. Dies lässt den vorsichtigen Schluss zu, dass mit zunehmender Anzahl an Unternehmen und Geschäftsbeziehungen, steigender wirtschaftlicher Konkurrenz und vermehrten Verträgen / Handel von Privaten und Unternehmen immer mehr Spielraum für sich einschleichende Betrügereien und Betrugsdelikte eröffnet werden.
So zahlreich also die Situationen sind, in denen ein strafbarer Betrug möglich scheint, so umfangreich ist auch die Liste von möglichen Betrugskonstellationen.
Besonders häufig werden so zum Beispiel folgende Betrugsvarianten begangen:
- Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von EC- und Kreditkarten (Kreditkartenbetrug)
- Tankbetrug (Tanken ohne Zahlungsbereitschaft)
- Kreditbetrug
- Erschleichung von Leistungen (vor allem in öffentlichen Beförderungsmitteln)
- Kapitalanlagebetrug
- Waren- und Warenkreditbetrug
- Versicherungsbetrug und -missbrauch
- Computerbetrug
- Subventionsbetrug
Was allerdings im Strafgesetzbuch (StGB) als Betrug unter Strafe gestellt wird, wird oftmals nicht unmittelbar dem tatsächlichen Geschehen in der Realität gerecht. So intensiviert sich nicht nur die Strafverfolgung im Bereich des Betruges und verschiedener Betrugsdelikte, sondern es vervielfachen sich auch die verschiedenen Gesichter, die das Strafdelikt des Betruges trägt. Ebenso ist der relativ „alte“ Gesetzestext fortwährend durch richterliche Rechtsfortbildung ausgeweitet worden.
Was ist ein strafbarer Betrug, was nicht?
Für einen Anwalt im Strafrecht oder Strafverteidiger bedeutet dies, dass immer genau hingeschaut werden muss, ob wirklich ein Betrug begangen wurde oder ob es sich nicht vielmehr um einen Grenzfall zwischen einem strafbaren Betrugsdelikt und schlichtem, nicht strafbarem Vertragsbruch handelt.
Nicht jede Vertragsverletzung führt nämlich etwa zu einer Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB.
Vielmehr legt der Gesetzestext des StGB eine bestimmte Definition des strafbaren Betruges nahe:
Der strafbare Betrug ließe sich danach etwa als „die Schädigung fremden Vermögens, die der Täter zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils für sich oder einen Dritten dadurch bewirkt, dass er durch Täuschung eine irrtumsbedingte Verfügung über das Vermögen veranlasst.”
Dieses recht lehrbuchartige Herangehen an die Grundform aller Betrugsdelikte lässt vor allem eines erkennen: Jeder Betrug setzt bestimmte feste Handlungen und Ergebnisse voraus, die der Täter genau im Blick gehabt haben muss. Nur dann kann von einem Betrugsdelikt ausgegangen werden.
Beratung und strafrechtliche Verteidigung in allen Betrugsfällen – Anwaltskanzlei Dr. Böttner, Hamburg
Auf diesen Informationsseiten erhalten Sie einen unverbindlichen, aber eingehenden Überblick über den Betrug und einige betrugsnahe Delikte sowie ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Darüber hinaus steht Ihnen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner gerne zur Verfügung, um sich Ihrer Fragen oder Ihres Verfahrens wegen Betrugsdelikten anzunehmen.