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Rechtsanwalt – Strafrecht – Betrug § 263 StGB

Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner – in Hamburg von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. iur. Böttner gegründet – ist von Beginn an auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.
Mit besonderer Expertise kann die Strafrechtsboutique dabei im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf „Betrug“ als Strafverteidiger von Einzelpersonen aber auch in der Vertretung von Unternehmen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufwarten.
Auf diesen Seiten finden Sie aktuelle Informationen, Nachrichten und Entscheidungen der Strafgerichte zu verschiedenen Betrugsdelikte, vom klassischen Betrug über den gewerbsmäßigen Betrug bis hin zu Sondertatbeständen wie dem Kreditbetrug oder Subventionsbetrug.

Es handelt sich bei dem Tatbestand des Betruges nicht nur um eines der ältesten Delikte, sondern auch um einen sehr komplexen Straftatbestand, bei dem zahlreiche Tatbestandsmerkmale zu prüfen sind um beurteilen zu können, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt.

Was können wir für Sie tun?

Die hier dargestellten Informationen können bestenfalls eine erste Orientierung ohne Gewähr geben. Für eine weitere Beratung oder Verteidigung zum Thema Betrug vereinbaren wir gern einen persönlichen Termin mit Rechtsanwalt Dr. Böttner für Sie.

Unsere Kontaktdaten und weitere Informationen über die Kanzlei und unsere Kompetenz finden Sie auf unserer Kanzleihomepage auf

www.strafrecht-bundesweit.de

Außerdem empfehlen wie Ihnen unseren Anwalt und Strafverteidiger Blog für aktuelle Nachrichten und Entscheidungen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.